Antrag Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 10.05.202325.06.2024 Antrag der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom 10.05.2023 Das Land Baden-Württemberg hat mit dem ELR ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Die Stadt Ulm muss dafür für die Zuwendungsempfangenden den Antrag stellen. Dies können nicht nur Ulmer Ortschaften sein, sondern beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen. Wir als Grüne Fraktion sehen bei diesem Programm viele Chancen für die Weiterentwicklung unserer Ortschaften, die nach unseren Großprojekten wie Straßenbahnlinie 2, neues Parkhaus am Bahnhof und der kommenden Landesgartenschau nicht hintenanstehen dürfen. Wir bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Punkte: Welche Projekte in den Ortschaften wurden in letzten Jahren beim ELR beantragt und gefördert? Welche kommenden Projekte werden in den Ortschaften beim ELR beantragt und ggf. gefördert? Welche Priorität haben die Ortschaften dabei in der Prioritätenliste und konnte durch eine Förderung ein Mehrwert geschaffen werden? Welche Vor- und Nachteile hat das Förderprogramm ELR bei Projekten in den Ortschaften? Wird das Förderprogramm auch außerhalb der Ortschaften für Privatpersonen oder Vereine beworben und ggf. auch Unterstützung beim Antrag angeboten