Spenden für starke Grüne

Am 26. September endet eine Ära – und eine neue kann beginnen. Wir kämpfen für das historisch beste grüne Ergebnis aller Zeiten und die Führung in der nächsten Regierung. Für ein klimaneutrales, gerechteres Morgen für alle! Für zukunftsfähigen Wohlstand und eine vielfältige Gesellschaft in einem handlungsfähigen Europa!

Hilf uns, den erfolgreichsten Bundestagswahlkampf aller Zeiten vorzubereiten! Hilf uns mit deiner Spende, möglichst viele Menschen im Wahlkreis Ulm/Alb-Donau auf die Wahl aufmerksam zu machen.

Spenden und Steuern: Rechtliche Infos

Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG: Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.