Parkgenehmigungen für Hebammen bei Hausgeburten 21.11.202322.06.2024 Antrag der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion vom 21.11.2023 Hebammen in Ulm berichten davon, dass Sie durch Ihre Arbeit bei Hausgeburten eine Unmenge an Strafzetteln kassieren. Zwar besitzen Sie eine Ausnahmeparkgenehmigung für einen Zeitraum von zwei Stunden, jedoch sind sie bei Hausgeburten allein schon für die Nachsorge verpflichtet mindestens drei Stunden vor Ort zu sein. Wir beantragen daher, dass Hebammen in Ulm Parkgenehmigungen für den gesamten Zeitraum Ihres Einsatzes bei Hausgeburten erteilt bekommen, sodass Hebammen ihre wertvolle Arbeit in der Gesundheitsversorgung ohne Strafzettel ausüben können.